Kosten & Rahmen
Transparenz statt Überraschungen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum finanziellen Rahmen.
Klare Verhältnisse von Anfang an
Ich arbeite in einer Privatpraxis ohne direkte Abrechnung mit einem Krankenversicherungsträger. Sie erhalten eine Honorarnote und bezahlen das vereinbarte Honorar selbst.
Das konkrete Honorar, die Zahlungsbedingungen und ein allfälliges Ausfallhonorar teile ich Ihnen vor der verbindlichen Terminvereinbarung klar mit. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie den Termin vereinbaren möchten.
Das Wichtigste im Überblick
Sitzungsdauer
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Dieser Rahmen ist verbindlich und gilt für alle Sitzungen.
Häufigkeit
Je nach Art der Therapie – psychoanalytische Psychotherapie in der Regel 1× wöchentlich.
Absage
Vereinbarte Termine sollen mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Die Einzelheiten zum Ausfallhonorar werden vorab vereinbart.
Honorar
Das konkrete Honorar wird Ihnen vor der verbindlichen Terminvereinbarung mitgeteilt.
Was bedeutet „privat bezahlen“?
Als Selbstzahler:in bezahlen Sie das vereinbarte Honorar direkt. Eine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nicht.
Wenn Sie einen Kostenzuschuss beantragen, gelten die jeweiligen Voraussetzungen des zuständigen Krankenversicherungsträgers. Dafür können Nachweise oder Bewilligungen erforderlich sein.
Mögliche Teilerstattung
Je nach Krankenversicherungsträger und persönlichen Voraussetzungen kann ein Kostenzuschuss zu Psychotherapie möglich sein. Höhe, erforderliche Unterlagen und Bewilligungsgrenzen unterscheiden sich.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn direkt bei Ihrem Versicherungsträger. Für einen Zuschuss ist regelmäßig eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung erforderlich. Ich stelle Ihnen eine Honorarnote für die Einreichung aus.
Ob und in welcher Höhe ein Kostenzuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich der zuständige Krankenversicherungsträger.
Absageregelung
Verbindlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des therapeutischen Prozesses.
Vereinbarte Termine sind verbindlich reserviert. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie, ihn mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Ob bei einer späteren Absage ein Ausfallhonorar anfällt, richtet sich nach der Vereinbarung, die Ihnen vor dem ersten Termin mitgeteilt wird.
Der Termin wird ausschließlich für Sie reserviert. Absagen Sie bitte so früh wie möglich, damit der Termin gegebenenfalls anderweitig vergeben werden kann.
Hinweis: Ein vereinbartes Ausfallhonorar ist grundsätzlich kein psychotherapeutisches Behandlungshonorar und wird daher üblicherweise nicht von Krankenversicherungsträgern bezuschusst.
Häufige Fragen zu den Kosten
Ob für das Erstgespräch ein Honorar anfällt und wie hoch dieses ist, wird Ihnen vor der verbindlichen Terminvereinbarung klar mitgeteilt. Eine spätere Zusammenarbeit ist keine Voraussetzung für die Abrechnung eines vereinbarten Erstgesprächs.
Ob Psychotherapiekosten in Ihrem Fall steuerlich berücksichtigt werden können, hängt von den gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen ab. Verbindliche Auskunft erhalten Sie beim Finanzamt oder bei einer steuerlichen Beratung. Auf Wunsch erhalten Sie eine Jahresübersicht der Honorarnoten.
Die Zahlungsmodalitäten werden Ihnen vor der verbindlichen Terminvereinbarung mitgeteilt. Sie erhalten Honorarnoten über die abgerechneten Leistungen.
Ich biete ausschließlich Psychotherapie in einer Privatpraxis an. Wenn Sie eine kassenfinanzierte oder kostengünstigere Möglichkeit suchen, wenden Sie sich bitte an Ihren Krankenversicherungsträger oder eine psychosoziale Beratungsstelle in Tirol. Dort erhalten Sie aktuelle Informationen zu verfügbaren Angeboten.